Nach der Strahlenschutzverordnung müssen Zahnmedizinische Mitarbeiter*innen die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre durch einen anerkannten Kurs nachweisen.
Unser Kurs weist für Baden-Württemberg die behördliche Kurszulassung aus und gilt für bundesweite Teilnehmer*innen.
Eine Kursvorbereitung per Selbststudium ist für diesen Kurs nicht notwendig.